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Benutzungsordnung

Benutzungsordnung der Bibliothek des Orientalischen Seminars der Universität Freiburg

 

Präambel

Nur durch gemeinsam getragene Verantwortung für die der Allgemeinheit dienende Bibliothek und für den Erhalt ihrer Bestände ist eine reibungslose Literatur- und Informationsversorgung zu sichern und kann der universitäre Forschungs-, Lehr- und Studienauftrag erfüllt werden.

In diesem Sinne soll die strikte Befolgung dieser Benutzungsordnung und sämtlicher sonstiger einschlägiger Vorschriften das dringende Anliegen aller Bibliotheksbenutzer/-benutzerinnen sein – zum Wohle jedes/jeder Einzelnen und zum Wohle aller!

§ 1 Zweck der Bibliothek

Die Seminarbibliothek Orientalistik (hinfort: Bibliothek) dient als Präsenzbibliothek der Forschung, der Lehre, dem Studium und der Information auf den Gebieten der im Orientalischen Seminar vertretenen Disziplinen.

§ 2 Zugang und Öffnungszeiten

(1) Für die Bibliothek gibt es bestimmte regelmäßige Öffnungszeiten mit und ohne elektronische Zutrittskontrolle.

(2) Der Zugang zur Bibliothek mit elektronischer Zutrittskontrolle wird über ein elektronisches Zutrittskontrollsystem mit Zugangskarte geregelt. Der Erwerb der Zugangsberechtigung wird gesondert geregelt (s. Modalitäten des Erwerbs der Zugangsberechtigung zur Bibliothek des Orientalischen Seminars der Universität Freiburg i. Br. über das elektronische Kontrollsystem).

Eine Speicherung der Daten findet nicht statt.

Die Zugangskarte befugt ausschließlich deren Eigentümer/in höchstpersönlich zum Betreten der Bibliothek über das elektronische Zutrittskontrollsystem.

Die Ausleihe der Zugangskarte an über eine Zugangskarte selbst nicht verfügende Dritte zum Betreten der Bibliothek über das elektronische Zutrittskontrollsystem ist strikt untersagt.

Der Zugangskarteneigentümer/die Zugangskarteneigentümerin darf keinerlei andere Personen ohne Zugangskarte mit Codierung im Sinn von § 3 Ziff. 2 in die Bibliothek hineinlassen. Ausnahmen für das wissenschaftliche Personal des Orientalischen Seminars sowie das Bibliothekspersonal bleiben vorbehalten.

(3) Der Zugang zur Bibliothek ohne elektronische Zutrittskontrolle wird vom Aufsichtspersonal überwacht.

(4) Die Öffnungszeiten mit und ohne elektronische Zutrittskontrolle werden durch Aushang und Veröffentlichung im Internet bekannt gegeben.

§ 3 Zulassung zur Benutzung

(1) Zur Benutzung der Bibliothek nach § 2 Ziff. 3 werden zugelassen:

(a) Die Mitglieder des Orientalischen Seminars (Bedienstete des Seminars sowie Studierende der orientalistischen Fachbereiche).

(b) Sonstige Personen, deren berechtigtes Fachinteresse die Benutzung erfordert.

(2) Eine Zugangsberechtigung über das elektronische Kontrollsystem nach den unter § 2 Ziff. 2 genannten Bedingungen erhalten:

(a) Mitglieder des Orientalischen Seminars, auf formlosen Antrag hin.

(b) Sonstige Personen, die nicht Mitglieder der Universität zu sein brauchen, mit berechtigtem Fachinteresse zur Nutzung der Bibliothek.

(3) Die näheren Modalitäten des Erwerbs der Zugangsberechtigung über das elektronische Kontrollsystem werden durch Aushang und Veröffentlichung im Internet bekannt gegeben.

§ 4 Allgemeine Rechte und Pflichten des Benutzers/der Benutzerin

(1) Jeder Bibliotheksbenutzer/jede Bibliotheksbenutzerin (hinfort: der Benutzer/die Benutzerin) muss diese Benutzungsordnung sowie die sonstigen einschlägigen Vorschriften vor der Bibliotheksbenutzung sorgfältig lesen und strikt einhalten.

(2) Der Benutzer/die Benutzerin hat nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung das Recht auf Benutzung der in der Bibliothek vorhandenen Literatur und der zur allgemeinen Benutzung bereitgestellten und entsprechend gekennzeichneten sonstigen Einrichtungen und Geräte.

(3) Der Benutzer/die Benutzerin ist verpflichtet, die Vorschriften der Benutzungsordnung, die ihrer Durchführung dienenden übrigen Benutzungsbestimmungen und die Anordnung des Bibliotheks- und Aufsichtspersonals zu befolgen. Er/sie haftet für Schäden und Nachteile, die der Bibliothek aus der Nichterfüllung dieser Pflichten entstehen.

(4) Überkleidung, Schirme, Taschen und dergleichen, sowie größere Gegenstände und Nahrungsmittel dürfen nicht in den Bibliotheksbereich mitgenommen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Mitarbeiter/innen des Orientalischen Seminars, die ihre Arbeitsräume im Bibliotheksbereich haben.

(5) In den Bibliotheksräumen ist Ruhe zu wahren.

(6) Die Räume und Arbeitsplätze sind sauber zu halten.

(7) Rauchen, Essen und Trinken sind in den Bibliotheksräumen nicht gestattet.

(8) Der Benutzer/die Benutzerin hat das Bibliotheksgut sorgfältig zu behandeln, insbesondere sind Eintragungen und Anstreichungen in Büchern und Katalogen, Berichtigungen von Fehlern sowie Knicken von Blättern, Tafeln und Karten untersagt.

(9) Für Beschädigungen an oder Verluste von Bibliotheksgut haftet der Benutzer/die Benutzerin, auch wenn ihn/sie kein Verschulden trifft. Der Benutzer/die Benutzerin hat in angemessener Frist vollen Ersatz zu leisten. Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Geschäftsführung des Orientalischen Seminars nach pflichtgemäßem Ermessen.

(10) Nach der Benutzung in den Bibliotheksräumen ist das Bibliotheksgut unverzüglich an seinen Standort zurückzustellen. Die Rückgabe von ausgeliehenen Büchern ist in § 5 geregelt.

(11) Beim Verlassen des Bibliotheksbereichs hat der Benutzer/die Benutzerin zur Zeit des Zugangs ohne elektronische Zutrittskontrolle unaufgefordert der Aufsicht sämtliche mitgeführten Bücher, Zeitschriften, Manuskripte und dergleichen deutlich erkennbar vorzuzeigen.

§ 5 Ausleihe

Eine Ausleihe aus den Beständen der Bibliothek findet nur in Ausnahmefällen statt.

Die Ausleihvorschriften werden gesondert erlassen und durch Aushang und Veröffentlichung im Internet bekannt gegeben.

§ 6 Ausschluss von der Benutzung

Verstößt ein Benutzer/eine Benutzerin gegen eine Bestimmung der Benutzungsordnung oder gegen eine der sonstigen einschlägigen Vorschriften oder ist sonst durch den Eintritt besonderer den Benutzer/die Benutzerin betreffender Umstände der Bibliothek die Fortsetzung eines Benutzungsverhältnisses nicht mehr zuzumuten, so kann die Geschäftsführung des Orientalischen Seminar den Benutzer/die Benutzerin vorübergehend oder dauernd, teilweise oder ganz von der weiteren Benutzung ausschließen. Die aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen des Benutzers/der Benutzerin werden durch den Ausschluss nicht berührt. Unberührt bleiben auch Maßnahmen auf den Gebieten des Haus-, Ordnungs-, Disziplinar-, Zivil- und Strafrechts u. a. m.

Unter dem teilweisen Ausschluss von der Benutzung der Bibliothek ist insbesondere der Verlust der Zugangsberechtigung über das elektronische Zutrittskontrollsystem zu verstehen.

§ 7 Kontrollrecht des Personals

Das Bibliothekspersonal und die Bibliotheksaufsicht sind berechtigt, sich von jedem Besucher/jeder Benutzerin die Zugangskarte oder einen sonstigen amtlichen Ausweis sowie den Inhalt von Mappen, Taschen, Aktendeckeln und ähnlichem vorzeigen zu lassen und ihn/sie im Weigerungsfall oder bei sonstigem Verstoß gegen eine Bestimmung der Benutzungsordnung oder der sonstigen einschlägigen Vorschriften mit sofortiger Wirkung aus der Bibliothek zu verweisen.

§ 8 Haftung der Bibliothek

Die Bibliothek haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die in die Bibliothek mitgebracht oder vor ihr abgelegt worden sind. Dies gilt auch für den Inhalt von Taschen und Garderobeschränken. Die Benutzung von Geräten erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Bibliothek haftet nicht für Schäden an Dateien, Datenträgern und technischen Geräten des Benutzers, die durch die von der Bibliothek bereitgestellten elektronischen Medien entstehen.