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Zulassungsvoraussetzungen für den Master of Arts „Moderne islamische Welt“


Wir freuen uns, dass Sie sich für den Master of Arts „Moderne islamische Welt“ interessieren!

Möchten Sie sich bewerben? Dann sollten Sie

1. ein mindestens dreijähriges Studium in einem geistes- oder sozialwissenschaftlichem Fach an einer deutschen oder ausländischen Hochschule absolviert haben oder kurz vor dem Abschluss stehen; dieser sollte bis zur Einschreibung nachgewiesen werden;

2. in Ihrem grundständigen Studium mindestens 40 ECTS-Punkte im Bereich der Islamwissenschaft erbracht haben;

3. über einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 verfügen;

4. Deutsch auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verstehen, sprechen, lesen und schreiben;

5. Englisch auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrschen;

6. Arabisch-, Persisch- oder Türkischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens nachweisen können.
 

Bitte beachten Sie: Über das Vorliegen der entsprechenden Sprachkenntnisse müssen Sie Nachweise erbringen. Bei 95% aller Bewerbungen treten dabei keine Probleme auf. Um auszuschließen, dass Sie zu den verbleibenden 5% gehören, lesen Sie aber bitte die folgenden Informationen durch.
 

Für den Nachweis ausreichender Englischkenntnisse genügt eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung, der zu entnehmen ist, dass Sie bis in die Kursstufe Englisch belegt haben. Äquivalent wird in der Regel mit aussagekräftigen Schulabschlusszeugnissen aus EU-Staaten und der Schweiz verfahren, die mindestens fünf Jahre Englischunterricht ausweisen. In allen anderen Fällen müssen Sie einen geeigneten Nachweis über das Vorliegen englischer Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens vorlegen. Sollten Sie keinen Nachweis besitzen, der die Niveaustufe explizit benennt, dann setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung, um zu klären, ob der Nachweis Ihrer Englischkenntnisse ausreichend ist oder Sie einen Test – z.B. TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate – ablegen müssen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter
http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/englisch-sprachzertifikate.php.

Das Niveau der Arabisch-, Persisch- oder Türkischkenntnisse beurteilen wir im Einzelfall. In der Regel gehen wir davon aus, dass Sie ausreichende Kenntnisse besitzen, wenn Sie im Rahmen eines islamwissenschaftlichen, arabistischen, iranistischen, turkologischen oder verwandten Studiums die jeweilige Sprache über vier Semester belegt haben. Schul- und Hochschulabschlüsse aus dem Iran, der Türkei oder einem arabischen Land akzeptieren wir selbstverständlich ebenfalls als Nachweis. In Einzelfällen, in denen die Sprachkenntnisse nicht hinreichend belegt werden können, behalten wir uns vor, Sie zu einem Test einzuladen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Zulassungsordnung.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie eine der Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, dann kontaktieren Sie bitte jederzeit Frau Dr. Katrin Simon. Sie wird Sie gerne beraten!